ANGEBOTE: Alle Angebote sind freibleibend, die verbindliche Ausführung wird mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Bei Aufträgen mit Montage versteht sich der Preis grundsätzlich ohne die niederspannungsseitige Installation, sowie ohne Gerüstbau- Kran- oder Hebefahrzeugkosten. Maurer- Verputz-, Stemm- und Dachdeckerarbeiten sind im Preis ebenfalls nicht enthalten. Sämtliche Pläne, Skizzen, Entwürfe und Zeichnungen sind unser Eigentum, Urheberrecht behalten wir uns vor. Genannte Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Vom Besteller ausdrücklich verlangte Nebenleistungen wie z.B. Entwürfe, Muster und Vorbereitungen zur Genehmigung müssen auch dann entsprechend bezahlt werden, wenn der Auftrag nicht erteilt wird
BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG: Aufträge gelten als angenommen, wenn sie uns schriftlich bestätigt sind. Baupolizeiliche oder sonstige Genehmigungen sind Sachen des Bestellers. Notwendigen statische Berechnungen aufgrund Größe und Umfang einer Werbeanlage werden von uns erstellt und gesondert berechnet. Sollte ein Auftrag aus konstruktiven oder materialtechnischen Gründen nicht gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung ausgeführt werden können, ist uns ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung.
LIEFERFRISTEN: Eine bezeichnete Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in allen Punkten mit dem Auftraggeber einwandfrei geklärt ist. Dazu gehört auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung. Für Lieferverzögerungen oder –beschränkungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsstückes, Aufruhr, Ausstände, Streik, Aussperrungen usw. oder sonst ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Sie berechtigen den Besteller nicht Aufträge zurückzuziehen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen.
LIEFERUNG UND VERSAND:
Die Lieferung erfolgt ab Werk oder ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tage der Lieferung geltenden Preise.
Versandte oder montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Tagen nicht abgenommen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert und in Rechnung gestellt.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto, nach 30 Tagen rein netto.
Hiervon abweichende Zahlungskonditionen bedürfen gesonderter Vereinbarung und gelten nur für den jeweiligen Auftrag.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über den jeweiligen Basiszins verrechnet, ohne das es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf .
Vorauskasse
Bei Aufträgen bis 200,-€ Barzahlung.
Aufträge ab 800,-€, Vorauskasse des Gesamtauftrages in Höhe von 50% des Auftragsvolumen.
MONTAGE: Auf Wunsch wird die Montage gelieferter Anlagen auch niederspannungsseitig durch unsere Montagetrupps ausgeführt. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch den Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers. Für Liefer- und Montagefahrzeuge muss an der Baustelle die Anfahrt und das Parken möglich sein. Die Bereitstellung von Baustrom ( z.B. für Bohrarbeiten) ist eine bauseitige Leistung.
EIGENTUMSVORBEHALT / 7.1 MÄNGELRÜGE
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt, dass
alle von uns gelieferten Waren so lange unser Eigentum bleiben, bis sämtliche Forderungen aus unseren
Lieferungen und Leistungen an den Käufer voll befriedigt sind.
Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens 8 Tage nach Eingang der Ware am
Bestimmungsort.
Bei baurechtlicher, fristgerechter Mängelrüge werden wir die mangelhafte Ware nach unserer Wahl
nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen. Stattdessen können wir dem
Besteller in geeigneten Fällen den Minderwert gutschreiben.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Konventionalstrafen sind ausgeschlossen.
Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht
zur Mängelrüge.
Das durch evtl. Weiterverkauf unserer Waren an Dritte vereinnahmte Geld verwaltet der Käufer jeweils in Höhe der bei uns noch bestehenden Verbindlichkeiten treuhänderisch.
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Dritte Rechte oder Ansprüche auf noch unter Eigentumsvorbehalt bestehende Waren oder das für uns treuhänderisch verwaltete Geld geltend machen.
Unterlässt der Käufer dies, so haftet er persönlich für alle uns daraus entstehenden mittel- und unmittelbaren Schäden.
GEWÄHRLEISTUNG
Für Lichtwerbeanlagen (ausgenommen Leuchtstoff- und Glühlampen) übernehmen wir 12 Monate Garantie, sofern zur Auftragsausführung eine Lieferzeit von 4 Wochen zur Verfügung stand (maßgebend nach 3.) und die Schäden auf Material- und Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wen a) in der beanstandeten Anlage nicht von uns bezogenes Betriebsgerät oder Zubehör verwendet wird. b) von uns gelieferte Erzeugnisse von Dritter Seite nicht vorschriftsmäßig installiert wurden. c) von Dritter Seite Eingriffe in der Anlage vorgenommen wurden.
In Garantiefällen wird bei Zusendung des beanstandeten Teiles, kostenlos Ersatz geliefert. Demontage-, Montage-, Fracht- und sonstige im Zusammenhang mit der Gewährleistungsgarantie stehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Weitergehende Ansprüche wegen direkter oder indirekter Schäden besehen nicht.
Bei Reparaturarbeiten kann keine Garantie für Farbgleichheit gegeben werden. Erst bei Demontage bzw. Bei wieder Montage erkennbare Verschleißteile sind nicht Bestandteil unserer Angebote. Für Ersatzlieferungen endet die Garantiezeit mit der für die Erstlieferung festgelegten Frist.
Wir sind berechtigt, die Richtigkeit von Gewährleistungsansprüchen durch unser Fachpersonal nachprüfen zu lassen. Bei nichtberechtigten Ansprüchen trägt der Besteller die Prüfungskosten.
Dachverwahrungen sind grundsätzlich bauseitige Leistungen. Für Schäden an der Dachhaut oder daraus entstehende Folgeschäden haften wir nicht.
Schäden die durch Bohrarbeiten, Stemm- und Verlegearbeiten herbeigeführt werden, wie z.B. anbohren von Elektroleitungen, oder Wasserleitungen haften wir grundsätzlich nicht.
Entfernung von alten Werbeanlagen
Für entstehende Schäden am Objekt oder der Werbeanlage übernahmen wir keine Gewährleistung oder
Schadensersatz.
Entfernung von Aufklebern an Fahrzeugen und Werbeanlagen
Für bei der Entfernung von Aufklebern an Fahrzeugen und Werbetafeln entstehende Schäden haften wir
grundsätzlich nicht.
Für die Tragfähigkeit vorhandener Fundamente übernehmen wir weder Garantie noch Haftung. Dies ist Sache
des Aufraggebers, Bestellers.
ANDRUCKE UND PROOFS: Bei Verlangen der Kundschaft fertigen wir einen Musterandruck an, der aber nur
einen Ausschnitt des Bildes darlegt. Die Kosten für einen Andruck belaufen sich auf 50,-€ pro Andruck.
Farbeinstellungen
Wird dieses vom Kunden erwünscht, wird dieses gegen Kostennote von einem Fachbetrieb für Sie ausgeführt.
BAUANTRÄGE UND GENEHMIGUNGEN
Anträge werden von uns auf Wunsch gegen einen Festbetrag in Höhe von 150,-€ ausgeführt. Erstellung von Plänen erfolgt separat.